Geskes Patent- und Rechtsanwälte ist eine inhabergeführte Einzelkanzlei des Inhabers Herrn Patentanwalt Dr. Christoph Geskes.

Patentanwälte sind in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen, sie gehören der Deutschen Patentanwaltskammer (www.patentanwalt.de) an. Dr. Geskes ist zugleich zugelassener Vertreter vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Marken, Muster, Modelle), welches für Gemeinschaftsmarken und Gemeinschaftsdesigns zuständig ist, sowie zugelassener Vertreter vor dem Europäischen Patentamt (www.epo.org). Als zugelassener Vertreter vor dem Europäischen Patentamt gehört Dr. Geskes dem Institut der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter (www.patentepi.com) an.

Maßgeblich für die Berufsausübung sind die Patentanwaltsordnung (BGBl. I 1966, S.557, letzte Änderung BGBl. I 2001, S.3656), die Berufsordnung der Patentanwälte, die FICPI-Standesregeln und der Code of Professional Conduct des epi (epi-informationen 2/2001, S.75). Die rechtsanwaltlichen Mitarbeiter von Geskes Patent- und Rechtsanwälte sind in der Bundesrepublik zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln, Riehlerstr. 30, 59668 Köln. Berufsrechtliche Regelungen (www.brak.de) der Rechtsanwälte sind insbesondere die Bundesrechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sowie die Berufsordnung für Rechtsanwälte.