Patente + Gebrauchsmuster

Patente und Gebrauchsmuster schützen technische Lehren. Technische Gegenstände wie beispielsweise Seifenspender, Umverpackungen, Faltenbalge, Toilettenpapier, aber auch chemische Zubereitungen wie Waschmittel oder Pharmazeutika sind durch ein Patent schützbar. Darüber hinaus können sowohl erfinderische Verwendungen dieser Produkte als auch Verfahren zur Herstellung geschützt werden.

Unsere Schwerpunkte liegen im Bereich der allgemeinen Mechanik und der Chemie. So sind wir insbesondere für die Automobilzulieferindustrie, aber auch für Unternehmen tätig, die Konsumartikel herstellen. Wir vertreten sowohl kleine und mittelständische Unternehmen als auch Großunternehmen in patentrechtlichen Fragestellungen, auch darunter "hidden champions" und damit Marktführer in ausgesuchten technischen Bereichen.

Wir können dabei auf umfangreiche Erfahrungen im Bereich der Nichtigkeitsklagen zurückgreifen, mit welchen rechtskräftig erteilte Patente mit Wirkung für Deutschland angegriffen werden. Darüber hinaus sind wir auch im Bereich der oftmals mit Nichtigkeitsklagen zusammenhängenden Verletzungsverfahren, in Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtsanwälten vor den Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof erfolgreich tätig.

Wir unterstützen Sie bei der Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmustern mit ergänzenden Recherchen zum Stand der Technik, deren Auswertung sowie Entwicklung von Anmeldestrategien, führen die Anmeldeverfahren für Sie vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und dem Europäischen Patentamt unmittelbar, und im Ausland über unser umfangreiches Netzwerk bis zur Patenterteilung. Hinzu kommt die Verwaltung Ihrer Schutzrechte wie beispielsweise die Zahlung der notwendigen Aufrechterhaltungsgebühren.

Ebenso sind wir für Sie im Bereich der Einspruchsverfahren tätig, sei es zur Verteidigung Ihrer Schutzrechte bei Einsprüchen Dritter, oder aber bei der Erhebung von Einsprüchen gegen erteilte Patente Ihrer Wettbewerber. Auch hier verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen.

Wollen Sie neue Produkte auf den Markt bringen, ist es oftmals notwendig zu prüfen, ob hierfür nicht bereits Patente Dritter bestehen, die verletzt werden würden. Um die damit zusammenhängenden Probleme wie Schadensersatzzahlungen, Rückrufe etc. zu vermeiden, führen wir für Sie "freedom-to-operate"-Recherchen durch, mit welchen das patentrechtliche Umfeld bestimmt und auf potentielle Verletzungen überprüft wird.

Schließlich helfen wir Ihnen auch bei der Vermarktung Ihrer Patente und Gebrauchsmuster durch die Erstellung der hierfür notwendigen Verträge wie Kooperationsverträge, Kaufverträge oder Lizenzverträge.

Wir sind für Sie da!

Telefonisch erreichen Sie uns unter 0221 – 37 987 900

 

Dr. Christoph Geskes
Patentanwalt (Inhaber)

 

Dorothee Buchner
Patentsachbearbeiterin

 

Gaby Froitzheim
Patensachbearbeiterin

 

Kai Hublé
Patentanwalt (angestellt)

 

Katja Napiwotzki
Patentanwaltsfachangestellte

 

Dr. Camille Pinguet
Patentanwältin (angestellt)

 

Katharina Rehmann
Patentanwaltsfachangestellte

 

Bea Wirfs
Patentsachbearbeiterin