
Lizenzen und Verträge
Gewerbliche Schutzrechte, aber auch urheberrechtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte sind häufig Gegenstand eines Vertrages. Dies kann ein Kaufvertrag über ein gewerbliches Schutzrecht sein, aber auch ein Lizenzvertrag sowie eine vertragliche Regelung zur Beilegung eines Konfliktes mit einem Dritten. Wir arbeiten für Sie diese Verträge unter Berücksichtigung Ihrer Interessen und Bedürfnisse aus und führen die Verhandlungen zu einem möglichst erfolgreichen Abschluss. Die Vertragsgestaltung kann dabei in deutscher, englischer oder französischer Sprache erfolgen. Wir unterstützen Sie auch, sollten Sie von Ihren Geschäftspartnern oder von Dritten Verträge erhalten, um Ihnen die damit verbundenen Risiken und wirtschaftlichen Auswirkungen zu verdeutlichen.
Dies gilt auch für Vergleichsverträge, die oftmals in gerichtlichen Verfahren, noch häufiger jedoch zur Vermeidung solcher geschlossen werden. Gerade im Kennzeichenrecht ist es bei einer Kollision sich gegenüberstehender Kennzeichen für die Beteiligten oft sinnvoller, den Konflikt mittels einer Abgrenzungs- oder Koexistenzvereinbarung beizulegen. Ein derartiger Vergleich hat den Vorteil, dass ohne ein kosten- und zeitaufwendiges Gerichts- oder Amtsverfahren eine Lösung herbeigeführt werden kann, bei welcher einerseits die Registerlage, andererseits die Benutzungslage geklärt werden kann.
Unser Augenmerk richten wir auch auf die Ausgestaltung von Lizenzverträgen, mit welchen Patente, Marken, Gebrauchsmuster und Designs sowie Know-how an Dritte lizenziert werden. Lizenzverträge sind gesetzlich nicht geregelt, so dass bei der Gestaltung eines Lizenzvertrags in besonders hohem Maße darauf geachtet werden muss, Regelungslücken zu vermeiden. Bereits die Wahl der Art der Lizenz, sei es eine einfache, sei es eine ausschließliche Lizenz, bedingt eine Vielzahl von Folgeregelungen, und muss ganz am Anfang wohlüberlegt getroffen werden. Ebenso bedeutsam ist in diesem Zusammenhang die Bestimmung zum Beispiel einer Mindestlizenzgebühr oder des Lizenzsatzes für die Nutzung des Schutzrechts.
In ersten Gesprächen ermitteln wir mit Ihnen die Rahmenbedingungen, die für Sie als Lizenzgeber oder Lizenznehmer von besonderer Bedeutung sind. Nachfolgend erstellen wir Vertragsentwürfe oder prüfen die Ihnen angebotenen Lizenzvertragswerke, führen die Verhandlungen, erläutern Ihnen Regelungsalternativen und die Tragweite der jeweiligen Regelungen, so dass Sie letztendlich eine fundierte wirtschaftliche Entscheidung treffen können.
Wir sind für Sie da!
Telefonisch erreichen Sie uns unter 0221 – 37 987 900
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Dr. Christoph Geskes |
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Franziska Kramer |
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Dr. Daniel Künkel |