Arbeitnehmererfinderrecht

Das Arbeitnehmererfindergesetz ist ein oftmals ungeliebtes Gesetz, insbesondere bei inländischen, aber auch ausländischen Unternehmen, die in Deutschland Erfindungen über ihre angestellten Arbeitnehmer vorantreiben und Innovationen auf den Markt bringen. Denn das Arbeitnehmerfindergesetz schreibt vor, dass Unternehmen an ihre erfinderisch tätigen Arbeitnehmer – zusätzlich zum Lohn – bei einer Benutzung der Erfindung eine Vergütung zu zahlen haben.

Im Bereich des Arbeitnehmererfinderrechtes beraten wir Sie insbesondere im Rahmen der Gestaltung der hierfür notwendigen Verträge, und installieren in Ihrem Unternehmen ein Arbeitnehmererfinderwesen auf Grundlage von Betriebsvereinbarungen und einem angepassten Vertragswesen, damit die Verwaltung der Arbeitnehmererfindervergütungen und des Arbeitnehmererfinderrechts vereinfacht wird. So können positive Leistungsanreize bei Erfindern in Ihrem Unternehmen generiert und das eigentlich ungeliebte Arbeitnehmererfindergesetz genutzt werden, um die Motivation Ihrer Arbeitnehmer und damit den Erfolg von Innovationen in Ihrem Unternehmen voranzutreiben.

Wir unterstützen sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmererfinder bei der Durchsetzung ihrer jeweiligen Ansprüche.

Wir sind für Sie da!

Telefonisch erreichen Sie uns unter 0221 – 37 987 900

 

Dr. Christoph Geskes
Patentanwalt (Inhaber)

 

Dr. Daniel Künkel
Wirtschaftsjurist (angestellt)

 

Kai Hublé
Patentanwalt (angestellt)