G wie Patent- und Rechtsanwälte

aus Köln

Geskes – lokale und weltweite Schutzrechtsexpertise

Geskes operiert auf der ganzen Welt und setzt sich dank eines großen Netzwerks an Partnern, einem breiten Leistungsspektrum und jahrzehntelanger Erfahrung optimal für Ihre Schutzrechte ein.

Dafür stehen wir

Einfach erklärt

Bei uns erwartet Sie kein Fachchinesisch. Wir erklären Ihnen die Sachverhalte und Zusammenhänge des gewerblichen Rechtsschutzes und Lauterkeitsrechts, so dass Sie stets im Bilde sind und Ihre Entscheidungen auf Fakten und Erkenntnisse basieren, die Sie vollständig erfassen. Damit haben Sie jederzeit den Überblick über Ihre Marken, Patente und Designs.

Aktiver Schutz Ihrer IP-Portfolios

Behalten Sie die Kontrolle über Ihre Schutzrechte. Wir zeigen Ihnen auslaufende Schutzrechte frühzeitig an, so dass Sie stets rechtszeitig Entscheidungen über das weitere Vorgehen treffen können.

Internationales Netzwerk

Unser Sitz ist zwar im schönen Köln, doch wir sind nicht nur regional vertreten, sondern mit zahlreichen Partnern international vernetzt. Dank unserer zahlreichen exzellenten Partner bieten wir Ihnen nahezu auf der ganzen Welt einen umfassenden Schutz Ihrer Marken, Patente und Designs.

Strategisch konzeptionell

Unser Vorgehen bei der Verteidigung Ihrer Schutzrechte und Interessen folgt einem strategisch konzeptionellen Ansatz, in dessen Mittelpunkt Ihre Interessen stehen. Somit bieten wir Ihnen eine Übersicht und die entsprechenden Lösungen für Ihre jeweiligen Anforderungen.

Langjährige Erfahrung

Mit uns erhalten sie die geballte Expertise für den Schutz Ihrer Marken, Patente und Designs mit einer langen Markenhistorie und der Betreuung von Marken, die es teilweise seit dem Jahr 1912 gibt. Wir stellen unsere langjährige Erfahrung und die gesammelte Kompetenz voll in den Dienst Ihrer Schutzrechte.

Engagierte Mitarbeitende

Unsere Mitarbeitenden bieten nicht allein die oben erwähnten Kompetenzen, wir sind auch besonders stolz auf das Engagement, die Motivation und die hervorragende Arbeitsatmosphäre im gesamten Team. So macht unsere rechtliche Beratungstätigkeit richtig Freude, was auch Sie im persönlichen Gespräch feststellen werden und die Ergebnisse sprechen für sich selbst.

Diese Mandanten vertrauen uns

Ein starkes Team mit viel Expertise

Hinter unserer Kanzlei steckt ein kompetentes Team mit langjähriger Erfahrung bei gewerblichen Schutzrechten und Lauterkeitsrechts.

Dr. Christoph Geskes

Patentanwalt (Inhaber), Diplom-Chemiker Europäischer Patent-, Marken- und Designanwalt

Renate Adcock

Design-, Marken- und Patentreferentin

Anne Althans

Markensachbearbeiterin

Dorothee Buchner

Marken- und Patentsachbearbeiterin

Gaby Froitzheim

Patentsachbearbeiterin

Dr. Seyran Hassan Pour

Patentanwältin (angestellt), Dipl.-Ing. Europäische Marken- und Designanwältin

Kai Hublé

Patentanwalt (angestellt), Dipl.-Phys. Europäischer Marken- und Designanwalt

Cindy Krahe

Rechts­anwalts­fach­an­ge­stell­te und Rechts­wirtin

Franziska Kramer

Rechtsanwältin (angestellt), Maîtrise en droit

Dr. Daniel Künkel, LL.M.

Dipl.-Wjur. (FH) (angestellt), LL.M. Gewerblicher Rechtsschutz, LL.M. Legal Tech

Ruth Lücker

Lohn- und Finanzbuchhaltung

Katja Napiwotzki

Patentanwaltsfachangestellte

Dr. Camille Pinguet

Patentanwältin (angestellt), Ing. Dipl. Europäische Marken- und Designanwältin

Katharina Rehmann

Patentreferentin, Patentanwaltsfachangestellte

Tanja Verspohl

Sekretariat, Postbearbeitung

Bea Wirfs

Patentsachbearbeiterin

Jochen Maxton

Patentanwalt (Of Counsel), Dipl.-Ing. Europäischer Marken- und Designanwalt

Marcel Rödder

Patentingenieur und -rechercheur (freier Mitarbeiter), Dipl.-Ing. (FH)

Theodor Koch

Patentanwalt (Kooperationspartner), Diplom-Physiker Europäischer Patent-, Marken- und Designanwalt

Global vernetzt

Gewerbliche Schutzrechte sollten umfassend geschützt werden.
Dank unseres internationalen Netzwerks von Kanzleien in über 120 Ländern rund um den Globus sind wir Ihr idealer Partner dafür.

P. S. Davar and Company
New Delhi, Indien

www.psdavar.com

SungAm Suh International Patent & Law Firm
Seoul, Korea

www.koreaip.com/eng/main/main.html

KYOSEI INTERNATIONAL PATENT OFFICE
Tokyo, Japan

www.kyosei.or.jp

 

Hohshin IP Firm
Osaka, Japan

www.hohshin.com

Griffith Hack
Melbourne, Australien

www.griffithhack.com

TABERER Attorneys
Cape Town, Südafrika

tabererattorneys.co.za

Jackson Etti & Edu
Lagos, Nigeria

www.jee.africa

abello Loyer Abello IP Firm
Paris, Frankreich

abello-ip.com

 

Weinmann Zimmerli
Zürich, Schweiz

www.weinmann-zimmerli.ch

Bojinov & Bojinov Ltd.
Sofia, Bulgarien

www.ptmbojinov.com

CURELL SUÑOL SLP
Propiedad Industrial & IP Attorneys
Barcelona, Spanien

www.curell.com

Bejin Bieneman PLC
Southfield, USA

www.b2iplaw.com

 

Dinsmore & Shohl LLP
Troy, USA

www.dinsmore.com

 

BURRIS LAW, PLLC
Detroit, USA

www.burrisiplaw.com

Castellanos & Co.
Inntellectual Property Law Firm
Bogota, Kolumbien

www.castellanosyco.co

Uhthoff, Gomez Vega & Uhthoff S.C.
Mexiko City, Mexiko

uhthoff.com.mx

Owen, Wickersham & Erickson, P.C.
Concord, USA

www.owe.com

Dannemann Siemsen
Rio de Janeiro, Brasilien

www.dannemann.com.br

Unsere Fachgebiete

Patente und Gebrauchsmuster schützen technische Lehren. So können technische Gegenstände wie z.B. Seifenspender, Umverpackungen, Getriebe, Leuchten, aber auch chemische Zusammensetzungen wie Waschmittel oder Pharmazeutika durch ein Patent geschützt werden. Darüber hinaus können sowohl erfinderische Verwendungen dieser Produkte als auch beispielsweise Verfahren zur Herstellung derselben mit einem Patent geschützt werden.

Wir bieten Ihnen Unterstützung in allen patentrechtlichen Angelegenheiten. Unsere Schwerpunkte liegen in den Bereichen Mechanik, Messtechnik und Chemie. Zu unseren Mandanten zählen vor allem mittelständische, innovative Unternehmen, Hidden Champions, wie Automobilzulieferer und Konsumgüterhersteller.

Unsere Leistungen umfassen auf der Anmeldeseite die Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmustern, Recherchen zum Stand der Technik, Ausarbeitung von Anmeldestrategien, die Durchführung von Anmeldeverfahren vor verschiedenen Patentämtern sowie die Verwaltung von Schutzrechten, einschließlich der Zahlung von Aufrechterhaltungsgebühren.

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in Nichtigkeitsklagen und vertreten Sie zusammen mit rechtsanwaltlichen Kollegen in gerichtlichen Verletzungsverfahren. Wir bieten Unterstützung bei Einspruchsverfahren im Rahmen der Verteidigung eigener Schutzrechte sowie bei der Erhebung von Einsprüchen gegen Patente Dritter.

Zur Vermeidung potenzieller Patentverletzungen führen wir „freedom-to-operate“-Recherchen durch, um das patentrechtliche Umfeld zu analysieren und mögliche Verletzungen zu identifizieren.

Wir unterstützen Sie bei der Vermarktung von Patenten und Gebrauchsmustern durch die Erstellung von Verträgen wie Kooperationsverträgen, Kaufverträgen und Lizenzverträgen.

Unsere umfassende Beratung im Bereich des Marken- und Kennzeichenrechts deckt sämtliche Aspekte ab, die Sie bei der Sicherung und Durchsetzung Ihrer Kennzeichenrechte beachten sollten. Von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Eintragung und darüber hinaus stehen wir Ihnen zur Seite. Für unsere Mandanten habe wir Schutzrechte in über 100 Ländern erfolgreich erwirkt.

Bereits im Vorfeld potenzieller Markenanmeldungen bieten wir Ihnen eine Reihe von Dienstleistungen an. Dazu zählt die sorgfältige Prüfung Ihrer Zeichen, um deren Schutzfähigkeit und Eintragungsfähigkeit einschätzen zu können. Wir begleiten Sie bei der Entwicklung Ihrer Marke und übernehmen die rechtliche Überprüfung, ob diese benutzt werden können. Von uns ausgewertete Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherchen helfen, mögliche Konflikte mit bereits bestehenden Marken oder sonstigen Kennzeichen zu identifizieren.

Für die Anmeldung Ihrer Marke im In- und Ausland erarbeiten wir in Abstimmung mit Ihnen eine individuelle Anmeldestrategie samt Erstellung eines passenden Verzeichnisses der Waren und Dienstleistungen, wobei wir Ihre aktuellen Geschäftsfelder sowie zukünftige Expansionsmöglichkeiten berücksichtigen.

Die Verwaltung Ihrer Marken ist bei uns in guten Händen. Wir überwachen die Zahlung von Verlängerungsgebühren, damit Ihre Markenrechte in Kraft bleiben. Zudem erinnern wir Sie an die Abgabe von Benutzungserklärungen und anderen erforderlichen Eingaben, um einen Verlust der Marke zu vermeiden. Wir unterstützen Sie auch bei Umschreibungen damit Sie Ihre Marken weltweit problemlos durchsetzen zu können.

Wir wissen, wie wichtig es ist, potenzielle Konflikte frühzeitig zu erkennen. Aus diesem Grund bieten wir Markenüberwachungen im In- und Ausland an. Wir halten Sie über neu angemeldete oder eingetragene Marken Dritter auf dem Laufenden. Wir liefern Ihnen eine fundierte rechtliche Einschätzung und beraten Sie bei der Entscheidung, ob die aufgefundenen Markenpositionen eine Reaktion Ihrerseits erfordern, um Ihre Marke nicht zu verwässern. Bei Streitigkeiten stehen wir Ihnen sowohl bei außergerichtlichen als auch bei gerichtlichen Verfahren zur Durchsetzung Ihrer Kennzeichen zur Seite.

Auch bei der Modernisierung Ihres Markenauftritts stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und prüfen, ob neue oder ergänzende Markenanmeldungen erforderlich sind.

Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen regelt die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen und wird sowohl von inländischen als auch ausländischen Unternehmen oft kritisiert. Unternehmen müssen laut diesem Gesetz ihren erfinderisch tätigen Arbeitnehmern neben dem Lohn auch eine Vergütung für die Nutzung der Erfindungen der Arbeitnehmer zahlen.

Wir beraten Sie im Bereich des Arbeitnehmererfinderrechts und helfen Ihnen bei der Erstellung der erforderlichen Verträge. Auf Wunsch implementieren wir ein vollständiges Arbeitnehmererfinderwesen in Ihrem Unternehmen, einschließlich Betriebsvereinbarungen und Workflows der internen Abläufe. Dadurch wird die Verwaltung der Arbeitnehmererfindervergütungen erheblich vereinfacht. Es werden zudem positive Anreize für Erfinder in Ihrem Unternehmen geschaffen und das Arbeitnehmererfindergesetz genutzt, um die

Motivation und Innovationsfähigkeit Ihrer Arbeitnehmer zu steigern und den Erfolg von Innovationen voranzutreiben.

Unsere Unterstützung gilt sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmererfindern bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Designs schützen das äußere Erscheinungsbild von Gegenständen wie Möbeln und Stehleuchten, aber auch Gegenständen des alltäglichen Bedarfs. Nicht geschützt sind interne Funktionsweisen oder Produktideen, die durch Patente geschützt werden können.

Wir kümmern uns um die Anmeldung von Designs beim Deutschen Patent- und Markenamt, beim Amt der EU für geistiges Eigentum und bei Ämtern in anderen Ländern.

Die Anmeldung ist entscheidend, um den Umfang des Schutzes für mögliche Verletzungsverfahren festzulegen. Probleme bei der Durchsetzung gegen Nachahmer entstehen oft aufgrund unzureichender Abbildungen in der Designanmeldung.

Um als Design schutzfähig zu sein, muss dieses neu und eigenartig sein. Wir führen Recherchen nach eingetragenen Designs durch, um festzustellen, ob ausreichend Abstand zu bereits bekannten Designs besteht.

Wir verteidigen Designs für Sie gegen Angriffe Dritter, führen Abmahnungen sowie Verletzungsverfahren gegen Verletzer durch und machen, so sinnvoll, ergänzend Ansprüche auf Grundlage des lauterkeitsrechtlichen Nachahmungsschutzes geltend.

Wenn Sie aufgrund der Nutzung eines Designs von Dritten wegen einer angeblichen Verletzung in Anspruch genommen werden, beraten wir Sie über Verteidigungsmöglichkeiten. Oftmals können die Ansprüche Dritter vollständig abgewehrt oder Wege aufgezeigt werden, um den Schaden zu minimieren und eine wirtschaftliche Lösung zu finden.

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet bestimmte Verhaltensweisen und stuft diese als unlauter ein. Im Gegensatz zu gewerblichen Schutzrechten, die immaterielles Eigentum schützen, bezieht sich das UWG auf unlauteres Verhalten von Marktteilnehmern im geschäftlichen Verkehr.

Ansprüche aus dem UWG können von Mitbewerbern, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Verbraucherverbänden oder Verbänden von Marktteilnehmern geltend gemacht werden. Dabei können Unterlassungsansprüche, Beseitigungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche relevant sein.

Das UWG schützt außerdem vor Nachahmungen im Rahmen des lauterkeitsrechtlichen Nachahmungsschutzes. Dieser erfordert keine Registrierung wie gewerbliche Schutzrechte, stellt jedoch gewisse Anforderungen an das nachgeahmte Produkt, wie z.B. das Vorhandensein einer wettbewerblichen Eigenart. Das UWG bietet eine wirksame Möglichkeit zur Bekämpfung von Nachahmungen mithilfe einstweiliger Verfügungen, die schnell erlassen werden können, um Nachahmungen zu verbieten und den Markt zu bereinigen.

Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung, Beratung und Vertretung in Verfügungs- und Klageverfahren vor den zuständigen Gerichten.

Die Beschlagnahme von schutzrechtsverletzenden Waren durch Zollbehörden ist eine kostengünstige und effektive Durchsetzungsmaßnahme für gewerbliche Schutzrechte. Grenzbeschlagnahmeverfahren ermöglichen es dem Schutzrechtsinhaber, Verletzer zu identifizieren, den Fluss von Piraterie-Produkten weltweit zu verfolgen und an den Grenzen den Markteintritt von Fälschungen zu verhindern. Dadurch wird das Risiko der Rufausbeutung oder Verwässerung einer Marke sowie die Beeinträchtigung des Rufs eines Unternehmens in Bezug auf technische Produkte und Designgegenstände erheblich verringert.

Wir haben langjährige Erfahrung in Grenzbeschlagnahmeverfahren im In- und Ausland. Der Grenzbeschlagnahmeantrag muss regelmäßig angepasst werden und Erkennungshinweise auf Fälschungen enthalten. Diese Tätigkeit übernehmen wir für Sie, um den Zollbehörden stets aktuelle und wesentliche Daten zur Erkennung von Verletzungen Ihrer Schutzrechte zur Verfügung zu stellen.

Wenn eine Zollstelle eine mutmaßliche Fälschung entdeckt hat, überprüfen wir in Abstimmung mit Ihnen, ob es sich um Fälschungen oder Originalprodukte handelt. In den meisten Fällen kann eine vereinfachte Vernichtung der Fälschungen durchgeführt werden. Wir haben ein breites Netzwerk von Lagerhaltern, Spediteuren, Verwertern und ausländischen Anwälten, um einen reibungslosen Ablauf der Grenzbeschlagnahmen zu gewährleisten.

Darüber hinaus bieten wir in Abstimmung mit Ihnen gerne Schulungen zusammen mit dem Zoll an, um die Grenzbeschlagnahme effektiver zu machen.

Wir erstellen und prüfen Verträge mit Bezug zu gewerblichen Schutzrechtrechten. Unsere Verträge berücksichtigen Ihre Interessen und Bedürfnisse. Wir führen für Sie Verhandlungen zum erfolgreichen Abschluss. Die Verträge können in Deutsch, Englisch und/oder Französisch verfasst werden. Wir unterstützen Sie auch bei der Bewertung von Verträgen, die Sie von Geschäftspartnern oder Dritten erhalten, um die damit verbundenen Risiken und wirtschaftlichen Auswirkungen abschätzen zu können. Außerdem sorgen wir dafür, dass die Verträge im Einklang mit den kartellrechtlichen Regelungen stehen.

Vergleichsvereinbarungen sind ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit, insbesondere im Marken- und Kennzeichenrecht. Durch eine Abgrenzungs- oder Koexistenzvereinbarung können Konflikte ohne langwierige Gerichtsverfahren aufgelöst werden, um die Registrierungs- und Nutzungslage zu klären.

Wir verfügen über eine große Expertise bei der Gestaltung von Lizenzverträgen für Patente, Marken, Gebrauchsmuster, Designs und Know-how. Da Lizenzverträge gesetzlich nicht geregelt sind, ist es wichtig darauf zu achten, Regelungslücken zu vermeiden sowie die richtige Wahl der Art der Lizenz zu treffen. Dabei müssen insbesondere die Mindestlizenzgebühren, Lizenzsätze für die Nutzung des oder der Schutzrechte und beispielsweise Regelungen zu einer verlängerten Werkbank festgelegt werden.

In Gesprächen ermitteln wir mit Ihnen die für Sie als Lizenzgeber oder Lizenznehmer wichtigen Rahmenbedingungen. Wir erstellen Vertragsentwürfe, prüfen angebotene Lizenzverträge, führen Verhandlungen und erklären Ihnen alternative Regelungen sowie deren Tragweite, damit Sie fundierte wirtschaftliche Entscheidungen treffen können.

Entdecken Sie unsere effektiven Online-Dienstleistungen für Ihre Schutzrechte! Mit unserem fundierten Fachwissen und unserer schnellen Vermittlung ermöglichen wir Ihnen, in aller Ruhe Entscheidungen zu treffen. Doch das ist noch nicht alles – wir gehen einen Schritt weiter, um Ihnen die Verwaltung Ihrer Schutzrechte, die Entwicklung technischer Innovationen sowie die Überwachung der Aktivitäten Ihrer Wettbewerber zu erleichtern, und zwar 24/7 über einen Zugriff auf unsere Online-Tools:

A) Wir bieten Ihnen einen Online-Zugriff auf Ihr bei uns verwaltetes Schutzrechtsportfolio. Über unsere benutzerfreundliche Plattform erhalten Sie nicht nur Zugriff auf Ihre Unterlagen, wie Urkunden, Veröffentlichungsschriften und Empfangsbekenntnisse, sondern auch auf den vollständigen amtlichen oder gerichtlichen Schriftverkehr, sofern Sie dies wünschen. So ersparen Sie sich eine eigene Verwaltung.

 

B) Maßgeschneiderte Überwachungsprofile für eine umfassende Patentüberwachung in den für Ihr Unternehmen relevanten technischen Bereichen ermöglichen den Aufbau einer Wissensdatenbank für Ihre eigenen technischen Entwicklungen. Auf diese Weise behalten Sie auch stets den Wettbewerb im Blick und werden frühzeitig über potenzielle Entwicklungen informiert, die von Dritten angestoßen werden und für Ihr Unternehmen von Relevanz sein könnten.

 

Vertrauen Sie auf uns als Ihren zuverlässigen Partner für alle Belange rund um Ihre gewerblichen Schutzrechte und lassen Sie uns Ihnen dabei helfen, den entscheidenden Vorsprung für Ihr Unternehmen zu sichern!

Das sagen unsere Mandanten

Erfolgreiche Arbeit ist kein Zufall

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Geskes Patent- und Rechtsanwälte sind international tätig. Neben der beruflichen Korrespondenz ist natürlich der zwischenmenschliche Kontakt entscheidend und dafür treffen sich unsere Anwälte am liebsten persönlich mit Partnern auf der ganzen Welt.